Neues Insolvenzrecht als Chance
Schuldenfrei in nur 36 Monaten
Stichtag 1. Juli 2014: Das neue Insolvenzrecht tritt in Kraft - und geht über die Stärkung von Gläubigerrechten hinaus. Denn sein verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren bietet auch Schuldnern besondere Chancen. Schuldenfrei in drei Jahren? Auch alle, die eine Insolvenz vermeiden möchten, können von der neuen Gesetzeslage profitieren - schuldenfrei in drei Jahren.
Insolvenz vermeiden? Schuldenfrei in 36 Monaten
Insolvenzrechtsreform heißt, dass sich die Laufzeit des Insolvenzverfahrens zukünftig auf drei Jahre bzw. 36 Monate verkürzt. Die Bedingung: Es gelingt Ihnen, Ihre Gläubiger in diesem Zeitraum mit mindestens 35 % Ihrer Verbindlichkeiten zu befriedigen und die Verfahrenskosten zu begleichen. Doch Sie können auch einen anderen Weg gehen: Im Rahmen außergerichtlicher Insolvenzvermeidung kommt ebenfalls eine Verkürzung auf 36 Monate in Betracht. Dazu ist es entscheidend, dass Sie Ihren Gläubigern das richtige Angebot unterbreiten, das diese dauerhaft zufrieden stellt - schuldenfrei in 36 Monaten.
Das klingt ein wenig kompliziert? Erfahren und seriös, führt Rechtsanwalt Thomas Scuric als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht individuelle Schuldnerberatung durch. Denn Änderungen, wie sie die Insolvenzrechtsreform vorsieht, sind bereits vor dem 1. Juli 2014 zu berücksichtigen. Genau das möchten wir für Sie tun - und Sie so dabei unterstützen, schneller - und somit schuldenfrei in drei Jahren zu sein.
Direkt in die Insolvenz? Was sich jetzt ändert
Schuldenbereinigungsverfahren und die Möglichkeit des Gerichts, die Gläubigerzustimmung zu ersetzen, bleiben erhalten. Ebenso ist weiterhin ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich: Obwohl zuvor angedacht, wird es keine Aussichtslosigkeitsbescheinigung geben.
Für Ihren Insolvenzantrag ab 1. Juli 2014 gilt: Die Restschuldbefreiungsphase verkürzt sich auf drei Jahre, sofern Sie Ihre Gläubiger mit wenigstens 35 % befriedigen sowie die Verfahrenskosten zahlen. So sind Sie schuldenfrei in 36 Monaten. Alternativ existiert eine verkürzte Restschuldbefreiungsphase von fünf Jahren - für alle Schuldner, denen es gelingt, die Verfahrenskosten innerhalb dieses Zeitraums zu begleichen.
Wichtig: Für Mittel, die über Ihr abgetretenes Einkommen hinausgehen, müssen Sie dann einen Herkunftsnachweis erbringen. Besteht Erwerbsobliegenheit (einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen) nach aktueller Gesetzeslage erst ab Eintritt der Wohlverhaltensperiode, besteht diese ab 1. Juli 2014 bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 295 Abs. 1 InsO). Wer wegen Steuervergehen rechtskräftig verurteilt wurde oder Unterhaltspflichten verletzt hat, dessen diesbezügliche Forderungen sind nach § 302 Nr.1 InsO künftig von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Zudem erscheinen Versagung und Widerruf einer Restschuldbefreiung im Schuldnerverzeichnis. Und während Gläubiger derzeit persönlich erscheinen müssen, um einen Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung zu stellen, genügt in Zukunft ein schriftlicher Antrag vor dem Schlusstermin.
Schuldenfrei in drei Jahren - Insolvenz oder Vergleich?
Immer sollten Sie eine gewisse Bearbeitungszeit bis zum Einreichen des Insolvenzantrages einkalkulieren. Unsicher, ob Sie jetzt die Insolvenz wählen oder sich für einen Vergleich entscheiden sollen, um schuldenfrei in 36 Monaten zu werden? Das neue Insolvenzrecht bietet für Schuldner mit gesichertem, gehobenerem Einkommen durchaus Vorteile. Bezieher mittlerer bis niedrigerer Einkommen dagegen sollten die Möglichkeit einer Insolvenz vor dem 1. Juli 2014 oder die Option eines tragfähigen Vergleichs als Alternative in Erwägung ziehen - um schuldenfrei in drei Jahren zu werden.
Schuldenfrei in 36 Monaten durch individuellen Vergleich? Fragen zum neuen Insolvenzrecht? Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Ihre Schuldnerberatung informiert Sie gern - vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Beratung - nehmen Sie Kontakt mit mir auf
Schuldenfrei in 36 Monaten durch individuellen Vergleich? Fragen zum neuen Insolvenzrecht?
Sie können mich gebührenfrei unter der Rufnummer 0800-4035033 anfufen. Oder nehmen Sie direkt online Kontakt mit mir auf.